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Meilensteine

Meilensteine der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Karl Schelling:

a.) in Verfahren vor dem VfGH:
  • Aufhebung hauswirtschaftliche Berufsschulverpflichtung in Vorarlberg
  • als RA-Anwärter bei Dr. Ernst Hagen beteiligt, Beschwerde Verfassungswidrigkeit Familienbesteuerung
  • Verfassungsgerichtshofbeschwerde wegen Verbot der Verbücherung bestimmter
    Dienstbarkeiten in Vorarlberg (diese Beschwerde und die dadurch ausgelöste Diskussion) führte zur
    Aufhebung dieses Verbücherungsverbotes für Geh- und Fahrrechte und Wasserleitungsrechte
  • Aufhebung Entschädigungsbestimmungen des Vbg. RPG für Rückwidmungen
  • Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen die Rückwidmungsbestimmungen des
    Tiroler Raumordnungsgesetzes (diese Verfassungsbeschwerde scheiterte zwar, führte
    aber trotzdem zur Einführung von Rückwidmungsentschädigungen durch den Tiroler
    Landesgesetzgeber)

b.) Verfahren vor dem VwGH:
  • Erreichung eines Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses mit hohen Anforderungen
    von Restwasserdotierungen in Flüssen und Bächen
  • zahlreiche erfolgreiche Beschwerdeverfahren in bedeutsamen Bau- und Gewerbesachen

c.) Verfahren vor Gerichten in Zivilsachen:
  • Anerkennung des OGH, dass Entschädigung für wasserrechtliche Auflagen nicht
    nur für aktuelle, sondern auch für zukünftig mögliche Nutzungen zustehen
  • erweiterte Rückwidmungsentschädigungen im Wege der Sonderopfertheorie über den
    Gesetzestext hinaus (sogenanntes Sichtfenster Lochau-Erkenntnis)
  • Anerkennung einstweiliger Verfügung bei Gefährdungen durch Immissionen
  • Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren Kurt Jara/Mateschitz, FC Red Bull Salzburg
  • Ablehnung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung durch alle Instanzen für die
    Verträge des ÖSV mit minderjährigen Skiläufern
  • Unterlassungsanspruch bei Lärmstörungen durch Seilbahnen
  • Auswirkungen Hangrutschungen auf Grenzverlauf

d.) besondere Verfahren im EU-Recht:
  • die zwei einzigen Klagen wegen entstandener Vermögensschäden nach den
    EU-Sanktionen der Europäischen Union 2000: Diese Klagen sind leider gescheitert,
    weil die diesbezüglich angestrebten Vorabentscheidungsverfahren nicht erreicht
    werden konnten.
    Diese Klagen hätte ohne weiteres erfolgreich sein können, weil zwar
    bei Sanktionen nach EU-Recht ein Ausschluss der Zuständigkeit des
    EuGH besteht, nicht aber bei Sanktionen, die damals außerhalb des EU-Sanktions-
    verfahrens, bilateral gegen Österreich verhängt wurden. Außerdem ist wohl davon
    auszugehen, dass sowohl direkte als auch indirekte Boykottaufrufe (die sich auf den Verkäufer
    der Ware oder Dienstleistung beziehen, nicht aber auf die Ware oder Dienstleistung selbst)
    nach EU-Recht ebenfalls unzulässig sind, vgl. auch EUGH-Buy Irish.

    Gasser/Misat:
    • Verfahren über Zuständigkeitsfragen, wobei hier insbesonders die Frage aufgeworfen
      wurde, ob unzumutbar lange Verfahrensdauern in Italien, auf die Zuständigkeit von
      Gerichten in anderen EU-Staaten Auswirkungen haben.
laufende Verfahren:
  • sind die Ferienwohnungsbeschränkungen in Vorarlberg, welche in das
    Ermessen der Behörden gestellt sind, EU-widrig.


g.) Verfahren beim EUGMR, Straßburg
  • Fall Krumpholz

laufende Verfahren:

  • - Fall Collini
  • - Fall Zimmermann
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