Meilensteine
Meilensteine der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Karl Schelling:
a.) in Verfahren vor dem VfGH:
- Aufhebung hauswirtschaftliche Berufsschulverpflichtung in Vorarlberg
- als RA-Anwärter bei Dr. Ernst Hagen beteiligt, Beschwerde Verfassungswidrigkeit Familienbesteuerung
- Verfassungsgerichtshofbeschwerde wegen Verbot der Verbücherung bestimmter
Dienstbarkeiten in Vorarlberg (diese Beschwerde und die dadurch ausgelöste Diskussion) führte zur
Aufhebung dieses Verbücherungsverbotes für Geh- und Fahrrechte und Wasserleitungsrechte
- Aufhebung Entschädigungsbestimmungen des Vbg. RPG für Rückwidmungen
- Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen die Rückwidmungsbestimmungen des
Tiroler Raumordnungsgesetzes (diese Verfassungsbeschwerde scheiterte zwar, führte
aber trotzdem zur Einführung von Rückwidmungsentschädigungen durch den Tiroler
Landesgesetzgeber)
b.) Verfahren vor dem VwGH:
- Erreichung eines Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses mit hohen Anforderungen
von Restwasserdotierungen in Flüssen und Bächen
- zahlreiche erfolgreiche Beschwerdeverfahren in bedeutsamen Bau- und Gewerbesachen
c.) Verfahren vor Gerichten in Zivilsachen:
- Anerkennung des OGH, dass Entschädigung für wasserrechtliche Auflagen nicht
nur für aktuelle, sondern auch für zukünftig mögliche Nutzungen zustehen
- erweiterte Rückwidmungsentschädigungen im Wege der Sonderopfertheorie über den
Gesetzestext hinaus (sogenanntes Sichtfenster Lochau-Erkenntnis)
- Anerkennung einstweiliger Verfügung bei Gefährdungen durch Immissionen
- Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren Kurt Jara/Mateschitz, FC Red Bull Salzburg
- Ablehnung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung durch alle Instanzen für die
Verträge des ÖSV mit minderjährigen Skiläufern
- Unterlassungsanspruch bei Lärmstörungen durch Seilbahnen
- Auswirkungen Hangrutschungen auf Grenzverlauf
d.) besondere Verfahren im EU-Recht:
- die zwei einzigen Klagen wegen entstandener Vermögensschäden nach den
EU-Sanktionen der Europäischen Union 2000: Diese Klagen sind leider gescheitert,
weil die diesbezüglich angestrebten Vorabentscheidungsverfahren nicht erreicht
werden konnten.
Diese Klagen hätte ohne weiteres erfolgreich sein können, weil zwar
bei Sanktionen nach EU-Recht ein Ausschluss der Zuständigkeit des
EuGH besteht, nicht aber bei Sanktionen, die damals außerhalb des EU-Sanktions-
verfahrens, bilateral gegen Österreich verhängt wurden. Außerdem ist wohl davon
auszugehen, dass sowohl direkte als auch indirekte Boykottaufrufe (die sich auf den Verkäufer
der Ware oder Dienstleistung beziehen, nicht aber auf die Ware oder Dienstleistung selbst)
nach EU-Recht ebenfalls unzulässig sind, vgl. auch EUGH-Buy Irish.
Gasser/Misat: - Verfahren über Zuständigkeitsfragen, wobei hier insbesonders die Frage aufgeworfen
wurde, ob unzumutbar lange Verfahrensdauern in Italien, auf die Zuständigkeit von
Gerichten in anderen EU-Staaten Auswirkungen haben.
laufende Verfahren:
- sind die Ferienwohnungsbeschränkungen in Vorarlberg, welche in das
Ermessen der Behörden gestellt sind, EU-widrig.
g.) Verfahren beim EUGMR, Straßburg
- Fall Krumpholz
laufende Verfahren:
- - Fall Collini
- - Fall Zimmermann
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